Erste Hilfe im Betrieb
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Informationen zum Ersthelferkurs
Informationen erhalten Sie bei der für sie zuständigen Stelle oder im Internet, bei der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV).
Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:
- GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift 1
- BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
- GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010
Kosten für die Ersthelferausbildung
Die DGUV übernimmt die Kosten für den Ersthelferkurs vielmals komplett und die Abrechnung mit der DGUV erfolgt direkt über uns. So haben sie keinen Aufwand ihre Mitarbeiter über uns zum Ersthelfer ausbilden zu lassen und können ihre Zeit ihrem Kerngeschäft widmen.
Die Aus- und Fortbildungskurse zum betrieblichen Ersthelfer bieten wir ihnen vor Ort an.
Lassen sie uns gerne eine Nachricht zukommen
sandra.mauch@erstehilfekurs-mauch.de
telefonisch sind wir erreichbar unter der Rufnummer
01520 88 32 700
(Anruf und WhatsApp-Nachricht)
Wir beraten sie gerne über den Ablauf und Organsisation bis hin zum Tag des Ersthelferkurs.